{"id":2483,"date":"2020-10-30T11:46:55","date_gmt":"2020-10-30T11:46:55","guid":{"rendered":"http:\/\/gus-technik.de\/?page_id=2483"},"modified":"2020-11-17T11:51:58","modified_gmt":"2020-11-17T11:51:58","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/gus-technik.de\/?page_id=2483","title":{"rendered":"AGB&#8217;S"},"content":{"rendered":"<section class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row css=&#8220;.vc_custom_1604059101489{padding-bottom: 30px !important;}&#8220;][vc_column]<h2 class='heading-left  divider-modern' ><span><em class=\"heading-subtitle\">Lieferbedingungen<\/em>AGB&#8217;s<\/span><\/h2>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=&#8220;.vc_custom_1604059078900{padding-bottom: 70px !important;}&#8220;][vc_column]<a id='button-id-' target='_self' href='http:\/\/gus-technik.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/AGB-Lieferbedingung.pdf' class='btn btn-light btn-lg' style='color: #0e2838;background-color: #ffffff'><i class='fa fas fa-cloud-download-alt'><\/i> DOWNLOAD PDF<\/a><style>#button-id-:hover{color: #1e73be !important;background-color: #ffffff !important;}<\/style>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>1. Geltungsbereich <\/strong><\/p>\n<p>1.1 Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschlie\u00dflich unter Geltung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zu.<\/p>\n<p>1.2 Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, selbst wenn wir im Einzelfall nicht darauf Bezug nehmen sollten.<\/p>\n<p>1.3 Bestandteil der Allgemeinen Lieferbedingungen sind unsere Technischen Lieferbedingungen f\u00fcr alle Fertigungsteile. Der aktuelle Stand dieser, wird auf Anforderung zugesendet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2. Angebot und Vertragsschluss <\/strong><\/p>\n<p>2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.<\/p>\n<p>2.2 Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung, so muss er dieser unverz\u00fcglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Ma\u00dfgabe der Auftragsbest\u00e4tigung zustande.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3. Preise <\/strong><\/p>\n<p>3.1 Ma\u00dfgebend sind die in der Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise. Diese Preise gelten ab Werk und schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Zoll, Montage, sonstige Spesen und gesetzliche MwSt. nicht ein.<\/p>\n<p>3.2 Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausf\u00fchrung des Auftrages f\u00fcr uns nicht vorhersehbare Kostenerh\u00f6hungen, z.B. durch Erh\u00f6hung von Lohn\u2010\u00a0 oder Materialkosten oder Einf\u00fchrung bzw. wesentliche Erh\u00f6hung von Steuern oder Z\u00f6llen, eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der ver\u00e4nderten Umst\u00e4nde und ohne Berechnung eines zus\u00e4tzlichen Gewinnes anzupassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4. Zahlungsbedingungen\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>4.1 Unsere Rechnungen sind zu den von uns in Angebot bzw. Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Bedingungen zahlbar. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto. Wird von uns ein Skontoabzug gew\u00e4hrt, gilt dies nur, wenn alle vorhergehenden Rechnungen des Kunden beglichen sind. F\u00fcr die Skontoberechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht u.a. ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5. Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung <\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6. Lieferung <\/strong><\/p>\n<p>6.1 Von uns angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich vereinbart wurden. Die Lieferzeit beginnt mit der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Angaben \u00fcber technische Details, Genehmigungen, Freigaben und etwa vereinbarter Anzahlungen.<\/p>\n<p>6.2 Liefer\u2010\u00a0und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und f\u00fcr uns nicht voraussehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.<\/p>\n<p>6.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, solange die restlichen Lieferteile innerhalb der vereinbarten Lieferzeit erbracht werden und dem Kunden dies nicht unzumutbar ist.<\/p>\n<p>6.4 Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10{b16e196b648eb8e1d2e2d0c969bd07a0aa11ae02bf5cb80773423c2147f1caf9} zul\u00e4ssig. In diesem Fall schuldet der Vertragspartner den Lieferpreis, der der tats\u00e4chlich gelieferten Menge entspricht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7. Gefahr\u00fcbergang \/ Versendung <\/strong><\/p>\n<p>7.1 Versand und Transport der Ware erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden \u00fcber, sobald die Ware unser Werk verl\u00e4sst. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie \u00dcbersendung durch uns vereinbart ist.<\/p>\n<p>7.2 Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>7.3 W\u00e4hlen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur f\u00fcr ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8. M\u00e4ngelr\u00fcge <\/strong><\/p>\n<p>8.1 Der Kunde hat bei Entgegennahme oder Erhalt jede Lieferung auf Vollst\u00e4ndigkeit und Besch\u00e4digung der Verpackung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Beanstandungen sind uns unverz\u00fcglich schriftlich zu \u00fcbersenden. Beim Bef\u00f6rderer ist eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.<\/p>\n<p>8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverz\u00fcglich zu untersuchen und erkennbare M\u00e4ngel unverz\u00fcglich schriftlich bei uns zu r\u00fcgen. Versteckte M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung schriftlich ger\u00fcgt werden. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>9. M\u00e4ngelanspr\u00fcche <\/strong><\/p>\n<p>9.1 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Nacherf\u00fcllung berechtigt, indem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Wird die Nacherf\u00fcllung von uns verweigert, ist sie fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Rechte geltend machen. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.<\/p>\n<p>9.2 Wir \u00fcbernehmen keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung,\u00a0\u00a0 ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht von uns vertreten sind.<\/p>\n<p>9.3 Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den hat der Kunde das Recht nach vorheriger Absprache, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen.<\/p>\n<p>9.4 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren in 12 Monaten ab Ablieferung der Sache. Die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen gelten aber bei Sachen, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden sind, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und beim R\u00fcckgriff des Unternehmers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>10. Eigentumsvorbehalt <\/strong><\/p>\n<p>10.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus bisherigen Vertr\u00e4gen.<\/p>\n<p>10.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass unsere Zahlungsanspr\u00fcche durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Kunden gef\u00e4hrdet sind, sind wir berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes heraus zu verlangen.<\/p>\n<p>10.3 Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Der Kunde tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>10.4 Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zul\u00e4ssigen Widerrufs, \u00fcber den Lieferungsgegenstand im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgangs zu verf\u00fcgen. Unzul\u00e4ssig sind insbesondere Sicherungs\u00fcbereignung und Verpf\u00e4ndung. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nur dann vom Kunden an den Erwerber weitergegeben werden, wenn sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht in Verzug befindet. Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung tritt der Kunde bereits jetzt s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Anspr\u00fcche, die im Zusammenhang mit der Ver\u00e4u\u00dferung stehen, in H\u00f6he unseres Faktur\u2010Endbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zul\u00e4ssigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuh\u00e4nderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Factorings bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des Widerrufs der Einziehungsbefugnis k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Regelungen liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begr\u00fcndeten Anhaltspunkten f\u00fcr eine \u00dcberschuldung \u00a0oder drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit des Kunden.<\/p>\n<p>10.5 Be\u2010\u00a0 und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets f\u00fcr uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des \u00a7 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden, verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Faktura\u2010 Betrages zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im \u00dcbrigen die Vorschriften wie f\u00fcr den Liefergegenstand.<\/p>\n<p>10.6 Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung unserer Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Umbildung tritt der Kunde seine Verg\u00fctungsanspr\u00fcche in H\u00f6he des Rechnungsendbetrages einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer unserer Forderungen bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Haben wir aufgrund der Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden nur das Miteigentum gem\u00e4\u00df vorstehender Nr. 10.5 erworben, wird der Verg\u00fctungsanspruch des Kunden nur im Verh\u00e4ltnis von uns f\u00fcr die Vorbehaltsware berechneten Endbetrages einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer zu den Rechnungsendbetr\u00e4gen der anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde im Voraus an uns abgetreten. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr die im Voraus abgetretenen Forderungen die vorstehende Nr. 10.4 entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>11. Schutzrechte \/ Geheimhaltung <\/strong><\/p>\n<p>11.1 Wenn wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern und unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden liefern, haftet der Kunde daf\u00fcr, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm geh\u00f6riges Schutzrecht untersagt, so sind wir ohne[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8220;.vc_custom_1604059101489{padding-bottom: 30px !important;}&#8220;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=&#8220;.vc_custom_1604059078900{padding-bottom: 70px !important;}&#8220;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]1. Geltungsbereich 1.1 Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschlie\u00dflich unter Geltung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. 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